Richtlinien zur Gründung und Betrieb von Helferkreisen
(Gültig ab 01.01.2012)
Helferkreise können nur mit Zustimmung der betreffenden Ortsgemeinde und in Abstimmung mit der AWW-Landesstelle gegründet werden.
- Ist an einem Ort die Gründung eines Helferkreises geplant, ist Zweck, Aufgabe und Ziel des Helferkreises zu beschreiben (möglichst kurz und zutreffend). Empfohlen wird eine Konzeptbeschreibung. Weiterhin ist zu klären, wer den HK leiten könnte, wer die Kasse führt und wer im HK mitarbeiten wird.
- Die Initiatoren des Helferkreises stellen einen Antrag bei der örtlichen Adventgemeinde. Zur Antragstellung gehört ein Konzept bzw. das Ziel des Helferkreises. Sie schlagen die zukünftigen Leiter vor und benennen die Mitarbeiter. Der Gemeindeausschuss prüft den Antrag und bestätigt per Beschluss das Konzept sowie die vorgeschlagenen Leiter. Im Fall einer Ablehnung wird eine schriftliche Begründung gegeben.
- Der Antrag wird im Fall der Zustimmung der Gemeinde an die AWW-Landesstelle gesendet. Diese prüft die konzeptionellen, personellen, finanziellen und räumlichen Rahmenbedingungen und beschließt, wenn diese gegeben sind, in ihrem Verwaltungsausschuß (Vorstand) die Gründung des Helferkreises.
- Die Landesstelle gibt für den neu zu gründenden Helferkreis die erforderlichen inhaltlichen und rechtlichen Hinweise und Hilfestellungen. Er stattet den Helferkreis mit den Arbeits- Materialien aus und gibt ggf. eine finanzielle Anschubhilfe.
- Die AWW-Landesstelle teilt dem AWW e.V., Sitz Darmstadt, die Gründung des neuen Helferkreises und die dazugehörigen Daten (Name des Helferkreises, Anschrift, Leiter, Kassenverwalter) mit.