Personen, die sich bereiterklären ihre Zeit an Mitmenschen zu verschenken. Sie erklären sich bereit, im Rahmen ihrer Möglichkeit auf ehrenamtlicher Basis, vereinbarte Aufgaben für Mitmenschen zu Übernehmen.
Diese Aufgaben werden miteinander vereinbart, oder durch die betreffende Person definiert und sind zeitlich begrenzt. Es besteht keinerlei Verpflichtung auf Erfüllung oder dauerhafte Übernahme der vereinbarten Tätigkeit.
Was tun MöglichMacher nicht?
Sie sind keine Therapeuten
Sie übernehmen keine fremde Verantwortung
Sie helfen nur im Rahmen ihrer Möglichkeiten
Sie sind keine Kreditgeber
Sie engagieren sich zeitlich begrenzt
Sie haben das Recht Anfragen abzulehnen
Hinweise
Alle Möglichmacher und MöglichMacherinnen sind ausnahmslos ehrenamtlich tätig.
MöglichMacher stehen nur zeitbegrenzt, für Hilfestellungen, zur Verfügung
Es besteht kein Anspruch auf eine dauerhafte Versorgung.
Sie weisen sich mittels Ausweis, der AWW-Landesstelle BW, aus.
Alle Hilfestellungen sind unentgeltlich
Haben Sie Interesse?
als "MöglichMacher" können Sie für Ihre Mitmenschen mitwirken. Schreiben Sie uns an und wir kommen auf Sie zurück